Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Kai GehringKai GehringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Michael BreilmannMichael BreilmannCDU/CSU121 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Brian NickholzBrian NickholzSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Sarah LahrkampSarah LahrkampSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait lächelnd in schwarz-weißNadine HeselhausSPD126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dafür gestimmt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Anne KönigAnne KönigCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Marc HenrichmannMarc HenrichmannCDU/CSU127 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
blonde mittellange Haare, rotes SakkoAnne-Monika SpallekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE.128 - Steinfurt III Enthalten
Foto Dr. Jan-Niclas Gesenhues Jan-Niclas GesenhuesBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Stefan NackeStefan NackeCDU/CSU129 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Svenja SchulzeSvenja SchulzeSPD129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.