Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Tabea Rößner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Jessica Rosenthal | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Lars Rohwer | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Frank Rinck | AfD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Bernd Riexinger | DIE LINKE. | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Ye-One Rhie | SPD | 87 - Aachen I | Dafür gestimmt | |
Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Martina Renner | DIE LINKE. | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Hagen Reinhold | FDP | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Anja Reinalter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Heidi Reichinnek | DIE LINKE. | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Markus Reichel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dagegen gestimmt | |
Martin Reichardt | AfD | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Henning Rehbaum | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dagegen gestimmt | |
Volker Redder | FDP | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dagegen gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Claudia Raffelhüschen | FDP | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.