Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Derya Türk-Nachbaur | SPD | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Ann-Veruschka Jurisch | FDP | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dagegen gestimmt | |
Lina Seitzl | SPD | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Felix Schreiner | CDU/CSU | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dafür gestimmt | |
Michael Donth | CDU/CSU | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Pascal Kober | FDP | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Jessica Tatti | DIE LINKE. | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Christian Kühn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Marcel Emmerich | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 291 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Ronja Kemmer | CDU/CSU | 291 - Ulm | Dagegen gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Anja Reinalter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Volker Mayer-Lay | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Benjamin Strasser | FDP | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Agnieszka Brugger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Heike Engelhardt | SPD | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.