Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Hansjörg Müller | AfD | 225 - Traunstein | Nicht beteiligt |
![]() | Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt |
| Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt |
![]() | Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Nicht beteiligt |
![]() | Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt |
![]() | Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dagegen gestimmt |
![]() | Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt |
![]() | Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt |
![]() | Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt |
![]() | Andrea Nahles | SPD | 198 - Ahrweiler | Nicht beteiligt |
![]() | Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt |
![]() | Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt |
![]() | Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt |
![]() | Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt |
![]() | Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt |
![]() | Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt |
![]() | Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt |
![]() | Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Nicht beteiligt |
![]() | Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt |
![]() | Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt |
![]() | Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt |
![]() | Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt |
![]() | Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt |
![]() | Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt |
Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
- die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
- und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen
Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.
Die AfD-Fraktion legte nun am 30.11.2018 eine Beschlussfassung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, im Dezember 2018 eine Protokollerklärung abzugeben, in der die (völker)rechtliche "Unverbindlichkeit des "Globalen Pakts für Migration" bestätigt wird. die Bundesregierung hätte laut AfD-Fraktion mehrfach darauf hingewiesen, dass der Migrationspakt ein "politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen" darstelle. Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung seien es, "diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen".
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
Armin-Paulus Hampel (AfD) merkt in seiner Rede an, dass der Migrationspakt unter anderem eines zum Ziel hätte, nämlich die weltweite Verschiebung von Menschen aus alle Erdteilen möglich zu machen. Er fordert außerdem eine Volksabstimmung über den Globalen Pakt für Migration.
Detlef Seif (CDU/CSU) betont in der Debatte, dass es sich mit dem Migrationspakt um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handele. Es handle sich vielmehr um die politische Zusage verstärkter internationaler Zusammenarbeit, die dringend erforderlich sei.
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