Bereits 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der UN die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", die Vorlage für den geplanten Migrationspakt. Am 10. und 11. Dezember 2018 soll nun in Marrakesch der sogenannte "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", kurz "UN-Migrationspakt", von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen werden. Zusammengefasst beinhaltet das Papier Punkte wie
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
- die Stärkung der gemeinsamen, globalen Verantwortung in der Migrationspolitik
- und die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Migrant*innen
Dieser Migrationspakt ist jedoch nicht rechtlich bindend, die Staatensouveränität wird besonders hervorgehoben. Richtlinien, die auf Grundlage des möglicherweise in Kraft tretenden Paktes beschlossen würden, können dann in den einzelnen Mitgliedstaaten an die verschiedenen "nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit" der Länder angepasst werden, so der Entwurf der Vereinten Nationen.
Die AfD-Fraktion legte nun am 30.11.2018 eine Beschlussfassung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, im Dezember 2018 eine Protokollerklärung abzugeben, in der die (völker)rechtliche "Unverbindlichkeit des "Globalen Pakts für Migration" bestätigt wird. die Bundesregierung hätte laut AfD-Fraktion mehrfach darauf hingewiesen, dass der Migrationspakt ein "politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen" darstelle. Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung seien es, "diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen".
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
Armin-Paulus Hampel (AfD) merkt in seiner Rede an, dass der Migrationspakt unter anderem eines zum Ziel hätte, nämlich die weltweite Verschiebung von Menschen aus alle Erdteilen möglich zu machen. Er fordert außerdem eine Volksabstimmung über den Globalen Pakt für Migration.
Detlef Seif (CDU/CSU) betont in der Debatte, dass es sich mit dem Migrationspakt um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handele. Es handle sich vielmehr um die politische Zusage verstärkter internationaler Zusammenarbeit, die dringend erforderlich sei.
Weiterführende Links:
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Elke Tiemann am 23.01.2019 um 19:49 Uhr
PermalinkGlobaler Pakt zur Migration
Leider sehe ich erst heute, im Januar 2019, Ihre Veröffentlichung zum Thema "Migrationspakt". Ihr Unterton im Text lässt die Schlussfolgerung zu, dass auch Sie für diesen Migrationspakt votieren. Daraus schließe ich, dass Sie - bzw. alle Ihre Mitglieder, die an dem Text beteiligt waren, dass Sie den Pakt nicht selbst gelesen haben. Sonst würden Sie die den Inhalt anders betrachten. Ich habe mir die Mühe gemacht, mich durch diese über 30 Seiten Forderungen an die Zielländer der Migration durchzuarbeiten. Der Text ist nicht leicht zu lesen. Teilweise gibt es Bandwurmsätze, bei denen der Leser am Ende angekommen nicht mehr weiß, wie er anfing. Mit anderen Worten: Manchen Satz muss man mehrmals lesen. Aber das sagt natürlich nichts über den Inhalt aus.
Was mir besonders auffiel, ist das völlige Fehlen von Pflichten der Migranten. Die Pflichten der aufnehmenden Staaten sind bis ins Kleinste definiert. Als Beispiel: Migranten-unfreundliche Presse ist zu verhindern, migranten-freundliche dagegen zu honorieren (Pressefreiheit ade!. Migranten ist jedwede Hilfe, die sie beanspruchen, zu gewähren, und zwar unbegrenz und offensichtlich lebenslang.
Hetze und Hass sind streng zu sanktionieren - ok, einverstanden - aber Sanktionen der Migranten bei Hetze und Hass gegenüber drn gastgebenden ist nicht vorgesehen.
Es gibt - wie oben erwähnt - auch keinen Satz über Verpflichtungen der Migranten gegenüber der jeweils aufnehmenden Bevölkerung.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen, den Text selbst einmal zu lesen, dann werden Sie die Einseitigkeit selbst erkennen..
Übrigens - so unverbindlich wie immer betont wird - ist der Pakt durchaus nicht! Mehrere Staatsrechtler haben dies erkannt und (leider viel zu spät) ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
elke tiemann
Nomen nescio am 05.02.2019 um 21:58 Uhr
PermalinkIch kann Frau Tiemann nur zustimmen, möchte aber meinen Namen nicht nennen.
Die Bundesregierung hat den Pakt (bei der UN) "politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran[getrieben]" , und er ist " politisch verpflichtend konzipiert" !!
Quelle: Auswärtiges Amt (S.71)
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/274850/be419af7324f421a7655b490a2e2...
MfG
Ein Interessierter