Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Nicole Westig | FDP | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Katrin Werner | DIE LINKE | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 241 - Ansbach | Nicht beteiligt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Nicht beteiligt | |
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Nicht beteiligt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Enthalten |
DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".
Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.
CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.