Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung beinhaltet einige Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bezieht sich vor allem auf die Vorgehensweise mit alten Photovoltaikanlagen sowie einigen anderen Gesichtspunkten, die die CO2 Emissionen bis 2050 auf 0 reduzieren sollen.

Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU stimmten fast ausnahmslos r die Gesetzesänderungen während die Fraktionen der FDP, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und AfD gegen die Änderungen am EEG stimmten. Arnold Vaatz stimmte als einziges Mitglied der CDU ebenfalls gegen die Gesetzesänderungen und Christoph Hoffmann, Mitglied der Fraktion FDP, enthielt sich.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
357
Dagegen gestimmt
260
Enthalten
1
Nicht beteiligt
91
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt

Bereits 2000 entstand das Erneuerbare-Energien-Gesetz unter der damals noch rot-grünen Regierung. Das EEG wurde seitdem schon oft reformiert und enthält auch dieses mal einige Änderungen. Neu ist, dass die Windkraft bis 2030 eine Leistung von 71 Gigawatt erreichen soll, wobei vor allem auch in windärmere Regionen Süddeutschlands investiert werden soll. Da Widerstände aus der Bevölkerung erwartet werden, sollen die Gemeinden an den Gewinnen dieser neuen Anlagen beteiligt werden und eventuell Bewohner aus der umliegenden Region den Strom günstiger erhalten. Die Abgabe der Anlagenbetreiber liegt konkret bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde im Jahr an die Standortgemeinde. Ein weiterer Punkt der EEG Änderungen ist die weitere Betriebserlaubnis von alten Windparks die, statt ihre Erlaubnis zu verlieren, mit neueren Modellen nachgerüstet werden sollen.

In der Solarenergie will man nach einem ähnlichen Prinzip vorgehen: alte Solaranlagen müssen zunächst nicht mit kostenspieligen, inteligenten Stromzählern aufgerüstet werden, damit auch hier die Wirtschaftlichkeit gewahrt wird. Das Ziel im Bereich der Solarenergie ist bis 2030 100 Gigawatt zu installieren, was ungefähr der doppelten Menge der zur Zeit im Betrieb stehenden Solaranlagen bedeutet. Es soll daher vermehrt Strom von großen Anlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung wie auf Dächern von Gewerbebetrieben abgenommen werden. Dabei wird von den Betrieben abgenommen, die den niedrigsten Preis nennen. Auch für private Haushalte soll die Nutzung erneuerbarer Energien weiter begünstigt werden. Bei Privatpersonen soll daher ein Erzeugnis der eigenen Solaranlage bis 30 Kilowattstunden umlagefrei werden.

Eine weitere Neuerung in der Novelle befasst sich mit dem Ökostrom-Zuschuss, den bislang jeder Verbraucher pro verbrauchte Kilowattstunde zahlen muss. Zur Zeit liegt dieser noch bei 6,76 Cent, soll aber im nächsten Jahr auf 6,5 Cent und 2022 auf 6 Cent runtergesetzt werden.

Kritik fand die Novelle vor allem von Umweltschützern, die die Änderungen für zu minimal und nicht ausreichend für die Erreichung der Klimaziele halten. Es müsse noch deutlich mehr erneuerbare Energie erzeugt werden, damit im Folgeschluss auch ein Kohle- und Atomausstieg überhaupt möglich werden kann. Das kommende Jahr stelle einen wichtigen Wendepunkt dar und dürfe als letzte Chance nicht verspielt werden. Es wird zudem kritisiert, dass nicht genug darauf eingegangen wird, dass der Stromverbrauch in der Zukunft wegen Faktoren wie Elektroautos weiter stark steigen wird und die durch die jetzige Novelle berechnete Kilowattanzahl keine realistische Umstellung auf Ökostrom bedeute.

Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU stimmten fast ausnahmslos r die Gesetzesänderungen während die Fraktionen der FDP, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und AfD gegen die Änderungen am EEG stimmten. Arnold Vaatz stimmte als einziges Mitglied der CDU ebenfalls gegen die Gesetzesänderungen und Christoph Hoffmann, Mitglied der Fraktion FDP, enthielt sich.