Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung beinhaltet einige Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bezieht sich vor allem auf die Vorgehensweise mit alten Photovoltaikanlagen sowie einigen anderen Gesichtspunkten, die die CO2 Emissionen bis 2050 auf 0 reduzieren sollen.

Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU stimmten fast ausnahmslos r die Gesetzesänderungen während die Fraktionen der FDP, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und AfD gegen die Änderungen am EEG stimmten. Arnold Vaatz stimmte als einziges Mitglied der CDU ebenfalls gegen die Gesetzesänderungen und Christoph Hoffmann, Mitglied der Fraktion FDP, enthielt sich.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
357
Dagegen gestimmt
260
Enthalten
1
Nicht beteiligt
91
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Bereits 2000 entstand das Erneuerbare-Energien-Gesetz unter der damals noch rot-grünen Regierung. Das EEG wurde seitdem schon oft reformiert und enthält auch dieses mal einige Änderungen. Neu ist, dass die Windkraft bis 2030 eine Leistung von 71 Gigawatt erreichen soll, wobei vor allem auch in windärmere Regionen Süddeutschlands investiert werden soll. Da Widerstände aus der Bevölkerung erwartet werden, sollen die Gemeinden an den Gewinnen dieser neuen Anlagen beteiligt werden und eventuell Bewohner aus der umliegenden Region den Strom günstiger erhalten. Die Abgabe der Anlagenbetreiber liegt konkret bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde im Jahr an die Standortgemeinde. Ein weiterer Punkt der EEG Änderungen ist die weitere Betriebserlaubnis von alten Windparks die, statt ihre Erlaubnis zu verlieren, mit neueren Modellen nachgerüstet werden sollen.

In der Solarenergie will man nach einem ähnlichen Prinzip vorgehen: alte Solaranlagen müssen zunächst nicht mit kostenspieligen, inteligenten Stromzählern aufgerüstet werden, damit auch hier die Wirtschaftlichkeit gewahrt wird. Das Ziel im Bereich der Solarenergie ist bis 2030 100 Gigawatt zu installieren, was ungefähr der doppelten Menge der zur Zeit im Betrieb stehenden Solaranlagen bedeutet. Es soll daher vermehrt Strom von großen Anlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung wie auf Dächern von Gewerbebetrieben abgenommen werden. Dabei wird von den Betrieben abgenommen, die den niedrigsten Preis nennen. Auch für private Haushalte soll die Nutzung erneuerbarer Energien weiter begünstigt werden. Bei Privatpersonen soll daher ein Erzeugnis der eigenen Solaranlage bis 30 Kilowattstunden umlagefrei werden.

Eine weitere Neuerung in der Novelle befasst sich mit dem Ökostrom-Zuschuss, den bislang jeder Verbraucher pro verbrauchte Kilowattstunde zahlen muss. Zur Zeit liegt dieser noch bei 6,76 Cent, soll aber im nächsten Jahr auf 6,5 Cent und 2022 auf 6 Cent runtergesetzt werden.

Kritik fand die Novelle vor allem von Umweltschützern, die die Änderungen für zu minimal und nicht ausreichend für die Erreichung der Klimaziele halten. Es müsse noch deutlich mehr erneuerbare Energie erzeugt werden, damit im Folgeschluss auch ein Kohle- und Atomausstieg überhaupt möglich werden kann. Das kommende Jahr stelle einen wichtigen Wendepunkt dar und dürfe als letzte Chance nicht verspielt werden. Es wird zudem kritisiert, dass nicht genug darauf eingegangen wird, dass der Stromverbrauch in der Zukunft wegen Faktoren wie Elektroautos weiter stark steigen wird und die durch die jetzige Novelle berechnete Kilowattanzahl keine realistische Umstellung auf Ökostrom bedeute.

Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU stimmten fast ausnahmslos r die Gesetzesänderungen während die Fraktionen der FDP, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und AfD gegen die Änderungen am EEG stimmten. Arnold Vaatz stimmte als einziges Mitglied der CDU ebenfalls gegen die Gesetzesänderungen und Christoph Hoffmann, Mitglied der Fraktion FDP, enthielt sich.