Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Torbjörn KartesTorbjörn KartesCDU/CSU207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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