Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen unter anderem Abstandsgebote, Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen, Bestimmungen zur Maskenpflicht, Reisebeschränkungen und der Anspruch für Versicherte sowie nicht Versicherte auf Testungen und Impfungen.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke.

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Dafür gestimmt
413
Dagegen gestimmt
235
Enthalten
8
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Coronavirus-Symbol mit der Kreide gezeichnet

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen im Herbst und Winter 2020/21 sehen sich die Regierungsfraktionen dazu veranlasst, eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen vorzunehmen. Für eventuelle Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bevölkerung, die laut Bundesregierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendig sind, sollen damit gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Unter anderem folgende Regelungen werden durch den Gesetzentwurf formuliert:

  • Reisebeschränkungen (§ 5 Absatz 2 IfSG): Zukünftig sollen digitale Einreiseanmeldungen nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden können, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Im gleichen Zug soll der Begriff Risikogebiet legaldefiniert (= Definition des Begriffs durch das Gesetz) werden.
  • Anspruch auf Testungen und Impfungen: In Bezug auf Covid-19-Schutzimpfungen sowie in Bezug auf Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben (solange eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht).
  • Entschädigungsregelungen (§ 56 IfSG): Entschädigungen wegen Verdienstausfalls werden ausgeschlossen, sollte diesem Ausfall eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegen. Ausgenommen davon ist die pflegende Betreuung abgesonderter Personen.
  • Einsatz der Bundeswehr (§ 54a IfSG): Die Vorschriften zum Vollzug des IfSG durch die Bundeswehr sollen vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen ausgeweitet werden. Dies betrifft (jedoch) ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums.

Weitere Forderungen und die konkreten Gesetzesänderungen können Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung nachlesen.

Der Entwurf wurde vor allem für fehlende Definitionen der geplanten Regelungen kritisiert. Es sei nicht klar, was unter "Ausgangsbeschränkungen" konkret verstanden werden solle, auch "schwerwiegende und stark einschränkende Schutzmaßnahmen" wurden nicht weiter ausgeführt. Die mangelnde Klarheit der Maßnahmen könne für Verwirrung und Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.

Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde mit 139 Ja-Stimmen, 453 Nein-Stimmen und 68 Enthaltungen abgelehnt. Einem Änderungsantrag aus der Grünen-Fraktion wurde mit 456 Gegenstimmen und 126 Ja-Stimmen und 80 Enthaltungen ebenfalls nicht zugestimmt.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke. Einige Abgeordnete entschieden anders als ihre Fraktion. Aus der CDU/CSU stimmten unter anderem Axel Fischer, Jana Schimke und Arnold Vaatz gegen den Entwurf der eigenen Fraktion. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held stimmte ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram entschied sich auch, anders als ihre Fraktion, gegen den Entwurf zu stimmen.