Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wilfried LorenzWilfried LorenzCDU/CSU41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele Lösekrug-MöllerGabriele Lösekrug-MöllerSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia Lücking-MichelClaudia Lücking-MichelCDU/CSU96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU223 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten LühmannKirsten LühmannSPD44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas MahlbergThomas MahlbergCDU/CSU115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Nicole MaischNicole MaischDIE GRÜNEN168 - Kassel Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malecha-NissenBirgit Malecha-NissenSPD6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU213 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Reiner MeierReiner MeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Peter MeiwaldPeter MeiwaldDIE GRÜNEN27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Birgit MenzBirgit MenzDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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