Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleySPD204 - Trier Nicht beteiligt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Nicht beteiligt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Nicht beteiligt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Philipp Graf von und zu LerchenfeldPhilipp Graf von und zu LerchenfeldCDU/CSU233 - Regensburg Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD164 - Erzgebirgskreis I Nicht beteiligt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU215 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU184 - Groß-Gerau Nicht beteiligt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU237 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Bettina KudlaBettina KudlaCDU/CSU152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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