Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU237 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Nicht beteiligt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Bettina KudlaBettina KudlaCDU/CSU152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Nicht beteiligt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Günter Lach MdBGünter LachCDU/CSU51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Uwe LagoskyUwe LagoskyCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU140 - Bochum I Dafür gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.