Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sebastian SteinekeSebastian SteinekeCDU/CSU56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Rita StockhofeRita StockhofeCDU/CSU122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN185 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Thomas Stritzl MdBThomas StritzlCDU/CSU5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Sütterlin-WaackSabine Sütterlin-WaackCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Azize TankAzize TankDIE LINKE81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD219 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Frank TempelFrank TempelDIE LINKE195 - Greiz - Altenburger Land Enthalten
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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