Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter MeiwaldPeter MeiwaldDIE GRÜNEN27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit MenzBirgit MenzDIE LINKE Enthalten
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU207 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Maria MichalkMaria MichalkCDU/CSU156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicDIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Enthalten
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU246 - Roth Nicht beteiligt
Portrait von Volker MosblechVolker MosblechCDU/CSU116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Nicht beteiligt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dagegen gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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