Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN282 - Freiburg Dagegen gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN95 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia BehmCornelia BehmDIE GRÜNEN64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Birgitt BenderBirgitt BenderDIE GRÜNEN260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander BondeAlexander BondeDIE GRÜNEN284 - Emmendingen-Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN256 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Thea DückertThea DückertDIE GRÜNEN28 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula EidUrsula EidDIE GRÜNEN263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Josef FellHans-Josef FellDIE GRÜNEN249 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN22 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN133 - Bielefeld Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried HermannWinfried HermannDIE GRÜNEN291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter HettlichPeter HettlichDIE GRÜNEN163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dagegen gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Höfken-DeipenbrockUlrike Höfken-DeipenbrockDIE GRÜNEN204 - Bitburg Dagegen gestimmt
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Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN118 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Thilo HoppeThilo HoppeDIE GRÜNEN25 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz KuhnFritz KuhnDIE GRÜNEN275 - Heidelberg-Weinheim Dagegen gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.