Bayern wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und auskömmliche Beiträge für Bürgergeldempfänger in der GKV leistet. Nur so können wir die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler spürbar entlasten und die Solidargemeinschaft der GKV nachhaltig stärken.
darüber liegen mir keine Informationen vor. Das zuständige Umweltministerium arbeitet derzeit am genauen Konzept, wie ein Klimabericht in Zukunft aussehen könnte.
Ich persönlich sehe gegenwärtig keinen Anlass für Änderungen an den geltenden Regelungen für den Schutz noch nicht geborenen menschlichen Lebens.
Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass ein Abbau von Bürokratie erfolgen muss. Deshalb wird der bisherige Klimabericht durch einen digitalen Klimabericht als digitales Format ersetzt.
Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
