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Thomas Huber
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Frage von Carsten K. •

Gehen (temporär) Entsandte beim geplanten Familienstartgeld leer aus?

Sehr geehrter Herr Huber,

ich bin Bundeswehr Angehöriger und in dieser Funktion mit meiner Familie in die USA entsandt. Wir wohnten unmittelbar davor in Bayern. In diesem Jahr hat meine Frau ein Kind geboren und beim zbfs Elterngeld beantragt und erhalten. Dabei stieß ich auf das geplante Familienstartgeld und konnte in der Kabinettsfassung nicht herauslesen, dass NATO Entsandte diese Leistung auch erhalten. Ist das tatsächlich so geplant? Bei anderen Leistungen wurde ich in der Vergangenheit vom Freistaat nicht schlechter gestellt, wenn ich für die BRD meinen Dienst im Ausland leiste.

Wäre es aus ihrer Sicht angemessen, hier eine ähnliche Regelung zu treffen, wie es sie bspw beim Elterngeld gibt, wonach NATO Entsandte behandelt werden, als ob sie in Deutschland wären? Ich fände es sehr unangemessen, falls ich tatsächlich nicht von diesem Gesetz profitieren würde, nur weil wir einige Monate nach dem 1. Geburtstag des Kindes nach Bayern zurückkehren werden.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr K., 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Kurz: Nein, (temporär) Entsandte der Bundeswehr werden beim geplanten Kinderstartgeld nicht leer ausgehen. 

Als CSU-Landtagsfraktion haben wir in der Zwischenzeit einen Änderungsantrag (Drucksache 19.8244) auf den Weg gebracht, mit dem sichergestellt wird, dass Soldaten der Bundeswehr, die temporär im Ausland stationiert sind, ebenfalls das Kinderstartgeld erhalten. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz vor der Auslandsstationierung in Bayern war. Mit der Regelung erreichen wir, dass Angehörige der Bundeswehr, die im Dienste der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend im Ausland stationiert sind, nicht schlechter gestellt sind. Diese Änderung – auch im Vergleich zum bislang geltenden Familiengeld - ist insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden dauerhaften Bundeswehrpräsenz in den baltischen Staaten aus unserer Sicht erforderlich. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss auch für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gelten, insofern bin ich sehr froh, dass wir hier noch nachjustieren konnten. 

Details zu dieser Änderung finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006904.pdf

Der Änderungsantrag wird in dieser Woche im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie behandelt. Danach folgt die endgültige Abstimmung bzw. der Gesetzesbeschluss im Plenum des Bayerischen Landtags. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Vielen Dank für Ihren Dienst bei der Bundeswehr!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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