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Thomas Huber
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Frage von Carsten K. •

Gehen (temporär) Entsandte beim geplanten Familienstartgeld leer aus?

Sehr geehrter Herr Huber,

ich bin Bundeswehr Angehöriger und in dieser Funktion mit meiner Familie in die USA entsandt. Wir wohnten unmittelbar davor in Bayern. In diesem Jahr hat meine Frau ein Kind geboren und beim zbfs Elterngeld beantragt und erhalten. Dabei stieß ich auf das geplante Familienstartgeld und konnte in der Kabinettsfassung nicht herauslesen, dass NATO Entsandte diese Leistung auch erhalten. Ist das tatsächlich so geplant? Bei anderen Leistungen wurde ich in der Vergangenheit vom Freistaat nicht schlechter gestellt, wenn ich für die BRD meinen Dienst im Ausland leiste.

Wäre es aus ihrer Sicht angemessen, hier eine ähnliche Regelung zu treffen, wie es sie bspw beim Elterngeld gibt, wonach NATO Entsandte behandelt werden, als ob sie in Deutschland wären? Ich fände es sehr unangemessen, falls ich tatsächlich nicht von diesem Gesetz profitieren würde, nur weil wir einige Monate nach dem 1. Geburtstag des Kindes nach Bayern zurückkehren werden.

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