Antwort ausstehend von Daniela Ludwig CSU
100.000 € für mehr Demokratie
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Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Pflegekinder, die oft schon mit besonderen sozialen und familiären Herausforderungen konfrontiert sind, steuerlich schlechter gestellt werden.