Frage von Helmut Rudolf K. • 08.09.2025
Wie werden Sie sich wehren, Herr Ministerpräsident Söder?
Wegducken und ignorieren wäre wäre eine falsche Option, Herr Söder. Frau Jette Nietzard hat belastbar eine rote Linie überschritten und Sie schwer beleidigt. Die Einzelnorm § 188 StGB ist ein Antragsdelikt. Kann bei besonderen öffentlichen Interesse jedoch auch ohne Antrag des Benachteiligten von der Justiz verfolgt werden. Die Beleidigung "Hundesohn" fällt nicht unter freie Meinungsäußerung, sondern ist eine Entwürdigung eines demokratisch gewählten Volksvertreters.