Frage von Lilian Gwendolyn B. • 29.09.2025
85 Frage von Jürgen L. • 25.09.2025
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Frage von Alexander H. • 24.09.2025
1 Frage von Christian S. • 23.09.2025
Frage von Christian S. • 23.09.2025
Antwort 29.09.2025 von Joachim Herrmann CSU
Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung voran schreitet. In Bezug auf die Zeitschiene für die parlamentarische Behandlung des Gesetzesentwurfs durch den Bundestag, empfehle ich Ihnen eine Nachfrage direkt beim Bundesinnenministerium.
Frage von Sabrina B. • 23.09.2025
