Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Martin Brunnhuber
Antwort 15.04.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Portrait von Albert Füracker
Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU