Antwort 20.02.2026 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Krieg in Gaza in Folge der Terroranschläge vom 7. Oktober führte ohne Zweifel zu einer humanitären Notlage, die aber nicht die völkerrechtliche Definition eines Völkermords erfüllt.
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt seit 2023 Selbstbestimmung und Wille der Betroffenen. Betreuung nur zum Schutz der Betroffenen. RLP setzte dies 2022 um.