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Robin Korte
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Frage von Tina M. •

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen (Realschule NRW)?

Sehr geehrter Herr Korte!Ich habe eine Frage zur zukünftigen Besoldung der Lehrkräfte Sekundarstufe 1 an Realschulen in NRW/ Bezirksregierung Münster:Früher A12 als Eingangsamt, ab 1.8.26 für alle A13 (bezogen auf den neuen Gesetzentwurf).Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? Der Besoldungsabstand zu nichtbeförderten ist ab August 2026 nicht mehr vorhanden. Machen ab dann Sek1 -Beförderte die zusätzliche Mehrarbeit ohne monetären Ausgleich und ohne jegliche Entlastungsstunde?
Meine Beförderungsurkunde " Lehrerin A13" ist nun eigentlich aktuell nichts mehr wert. Womit kann ich rechnen? Zumal ich diese Stelle erst im März 2026 angetreten habe (dann hätte man sich die Ausschreibung und die damit verbundene Arbeit/ Revision (für Lehrerin und Schulleitung) auch sparen können.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau M.

Vielen Dank für Ihre Frage zur Besoldung von Lehrkräften in Beförderungsämtern. Ich bin selbst kein Fachpolitiker für Schule und Bildung, teile aber gerne die Position der Grünen Landtagsfraktion mit Ihnen.

Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung auf A 13 für alle Lehrämter war ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit der Arbeit an den unterschiedlichen Schulformen in NRW. CDU und Grüne haben dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag 2022 ausdrücklich vereinbart. Dazu gehört auch der Hinweis, dass die Beförderungsämter, die bislang auf A13 waren, entsprechend erhöht werden. Im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Besoldung der Fachleitungen und Schulleitungen entsprechend angepasst werden.

Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro. Die Umstellung erfolgt dabei stufenweise, wobei die letzte Stufe nun im Sommer 2026 erreicht wird.

Gleichwohl bedauern wir, dass die notwendige Weiterentwicklung der Beförderungsämter bislang noch nicht umgesetzt wurde. Gerade angesichts der hohen Verantwortung in Funktionsstellen sowie der aktuell vielfach unbesetzten Leitungs- und Koordinationsposten besteht hier ein Handlungsbedarf. Das Abstandsgebot ist eine klare Regel im Beamtenrecht und gilt auch hier. 

Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Landesregierung eine Perspektive für die weitere Anpassung der Beförderungsämter entwickelt. Die ist auch im Hinblick auf die Attraktivität und Anerkennung dieser verantwortungsvollen Aufgaben im Schulwesen von großer Bedeutung. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die besoldungsrechtlichen Folgewirkungen der Anhebung aller Einstiegsämter auf A13 derzeit geprüft werden (https://www.schulministerium.nrw/node/26459). 

Mit freundlichen Grüßen

Robin Korte

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