Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorwürfe des BSW geprüft, die Wahlleitungen und -behörden um Stellungnahme gebeten und diese Bewertungen an das BSW zur Erwiderung weitergeleitet. Nach Auswertung aller Stellungnahmen entschied der Ausschuss, den Einspruch zurückzuweisen.