Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.
Antwort 26.02.2026 von Claudia Maicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dieser Einstufung der gesamten AfD als „erwiesen rechtextrem“ ist eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nunmehr erfüllt.
Antwort 26.02.2026 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ganz allgemein kann ich Ihnen versichern, dass wir uns in der Grünen Bundestagsfraktion für ein Familienrecht einsetzen, bei dem das Wohl des Kindes stets an erster Stelle steht.