CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag Schwerpunkte ihrer Regierungsarbeit vereinbart. Die WEG-Reform aus 2020 soll nach sieben Jahre evaluiert werden.
Es ist nicht beabsichtigt, § 45 Absatz 1a SGB V auf das Beamtenrecht des Bundes zu übertragen. In Fällen dieser Regelung kann Sonderurlaub gewährt werden.