Antwort 14.11.2025 von Sarah Hagmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Wahlprüfung läuft nach klaren gesetzlichen Verfahren, die einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordern. Der Abschluss des Verfahrens steht noch aus.
Die Kontaktdaten des Ärztlichen Dienstes werden grundsätzlich nicht öffentlich bereitgestellt, da es sich um eine interne Fachstelle für die Jobcenter handelt und die Einschaltung ausschließlich über die zuständige Integrationsfachkraft erfolgt.