Antwort 27.03.2026 von Simon Rock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.09.2025 einen viel beachteten Beschluss zur Beamtenbesoldung des Landes Berlin gefasst und an dieser Stelle keine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit der Abkehr vom Alleinverdienerprinzip in der Besoldungspraxis und damit zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Partnereinkommens getroffen