Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den Systemen: Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Pflichten, etwa dem Streikverbot und einer besonderen Loyalität gegenüber dem Staat. Im Gegenzug ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, eine angemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.