Als Politik respektieren wir grundsätzlich die Entscheidungen der gesetzlich beauftragten Selbstverwaltung. Gleichwohl wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, solche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.