Die 9/10-Regelung dient dazu, das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schützen. Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte des Arbeitslebens Mitglied der GKV oder familienversichert war, kann bei Renteneintritt Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden.