Seine Kontrolle erfolgt mittelbar über die Bundesregierung z.B. durch parlamentarische Instrumente wie Anfragen (Schriftliche Fragen, Kleine Anfragen, etc.), die Ausschussarbeit selbst, in bestimmten Fällen auch durch Untersuchungsausschüsse und natürlich über die Mittelzuweisung an bundeseigene Unternehmen über den Beschluss des Haushalts.