Die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wird immer wieder diskutiert, ist aber kein Allheilmittel für die strukturellen Probleme unseres Rentensystems.
Da sich Krankenkassen und Therapeutenvertreter nicht einigen konnten, hat ein Schiedsgremium die Absenkung gegen den Widerstand der Therapeuten auf Basis von Wirtschaftsdaten beschlossen.
Ihr Vorschlag, die Auswahl zunächst in einem Kreis von Juristen vorzubereiten, klingt zwar nach einer möglichen Vorstufe, würde aber die verfassungsrechtlich vorgesehene parlamentarische Wahl nicht ersetzen können.