An der innerdeutschen Grenze wurden Menschen getötet, weil sie das Land verlassen wollten – das war Unrecht, und dieses Unrecht gehört benannt und erinnert.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach.