Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Antworten vom 02.10.2024 und am 24.06.2025 hier bei Abgeordnetenwatch sowie auf meinen Gastbeitrag in der WELT vom 05.05.2025
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen sind kein Selbstzweck, sondern Ausdruck eines fairen Miteinanders von Rechten und Pflichten