Die Freigabe von Fernverkehrszügen für Inhaber von Nahverkehrstickets sollte auf problembehafteten Strecken wie der Residenzbahn zumindest erwogen werden.
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ist ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Rechtssicherheit, auch wenn sie für Privatpersonen spürbare Eingriffe in die Privatsphäre bedeutet.