Solange Küstenschutz und Anpassungsmaßnahmen effektiv sind und verbessert werden können, ist ein Rückzug zum aktuellen Zeitpunkt weder notwendig noch verantwortungsbewusst
Ein generelles Verbot solcher Stellenausschreibungen wäre mit einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden. Zumal kein Beamter ernsthaft beurteilen könnte, ob eine Stellenausschreibung real sei oder nicht.