Antwort 20.02.2026 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Krieg in Gaza in Folge der Terroranschläge vom 7. Oktober führte ohne Zweifel zu einer humanitären Notlage, die aber nicht die völkerrechtliche Definition eines Völkermords erfüllt.
Jede Einspruchsführung wird detailliert geprüft, um sicherzustellen, dass das Ergebnis die freie und rechtmäßige Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger korrekt widerspiegelt.