Da für die Strommengen in den Fällen des § 7 (Stromentnahme über nicht-öffentliche Ladepunkte) der 38. BImSchV für reine Elektrofahrzeuge Schätzwerte herangezogen werden, kann eine Mitteilung beim Umweltbundesamt (UBA) unterjährig erfolgen.
Die finale Version des Abkommens wird aktuell noch verhandelt und soll 2024 verabschiedet werden. Bis dahin wäre es nicht seriös, über Einzelwörter zu urteilen.
Wir begrüßen unsere Zukunft - wir wollen, dass zukunftsfähige Politik Einzug im Bayerischen Landtag erhält: Ich setze mich für weltbeste Bildung, innovativen und technologieoffenen Klimaschutz und einer Fachkräfteoffensive für unseren Mittelstand ein.