Zwangsprostitution und Menschenhandel sind in Deutschland bereits verboten. Gleichzeitig braucht es – auch im Sinne des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels– eine deutlich konsequentere Strafverfolgung, um Betroffene wirksam vor sexueller Ausbeutung zu schützen.