Das Abkommen stellt Beschäftigten-, Verbaucherschutzrechte und Umweltstandards in Frage. Eine rechtliche Prüfung sollte ganz im Sinne der Bürger*innen sein.
Landtagsgröße darf nicht zulasten der Menschen gehen: Erreichbarkeit, Präsenz und Ansprechpartner vor Ort sind entscheidend – gerade im Flächenland BW.