Gerade in den genannten Branchen sind die Lohnkosten einer der größten Kostenfaktoren, weshalb die Idee für die Ausnahme vom Mindestlohn aufkam, um diese Kosten zu senken. Die Ausnahme vom Mindestlohn hätte sich lediglich auf die Saisonarbeit bezogen. Dies ist jedoch, das hat mittlerweile auch das Landwirtschaftsministerium geprüft, rechtlich nicht umsetzbar.
Antwort vonChristian Schaft Die Linke • 16.07.2025
Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.