Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen.
Antwort 25.03.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir kritisieren den zweckfremden Gebrauch der Mittel aus dem Sondervermögen und nutzen alle parlamentarischen Instrumente, um auf einen Kurswechsel zu drängen.