Ebenso halte ich die Anwendung des Europäischen Rechtsrahmens durch Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten in diesem Bereich weiterhin für sinnvoll.
Antwort 24.02.2026 von Bennet Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.