Viele unserer Abgeordneten und Aktiven sind selbst auf der Straße präsent, organisieren Aktionen vor Ort und unterstützen außerparlamentarische Bewegungen aktiv.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.