Gute psychotherapeutische Versorgung ist unverzichtbar. Im Koalitionsvertrag wurde eine Stärkung vereinbart. Honorarkürzungen gefährden die Versorgung.
Die private Rentenversicherung wird staatlich nicht gefördert, später in der Auszahlungsphase wird sie daher nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn und ist gesetzlich festgelegt.
Ich halte es jedenfalls für wichtig, dass die Versorgung nicht geschwächt wird und dass Rahmenbedingungen verlässlich bleiben, damit engagierte Praxen auch künftig bestehen können.