Die Formulierung, wonach die Handlung wahrscheinlich dazu führen muss, dass einer Person schwerer Schaden zugefügt wird, möchte sicherstellen, dass der Straftatbestand tatsächlich nur strafwürdiges Verhalten erfasst. Zugleich ist nachvollziehbar, dass diskutiert wird, ob diese Einschränkung in der Praxis zu eng gefasst sein könnte und dadurch bestimmte Formen des Cyberstalkings nicht ausreichend erfasst würden.