Im Rahmen der Ergebnisse der Sozialstaatskommission ist im Januar 2026 eine Zusammenlegung von SGB II und SGB XII empfohlen wurden. Im Zuge dieses Vorschlags sind bis 2027 weitere Reformen geplant, die eine Zusammenführung der Leistungen durch ein neues, vereinfachtes Sozialleistungsgesetz beinhalten.