Antwort 28.01.2026 von Thomas Hering CDU
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ich lehne alle Forderungen ab, Erkrankungen in Registern zu erfassen. Die Gefahr des Missbrauchs solcher Daten ist historisch belegt.